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Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung


Bundesweit


Die Bildungsprämie des BMBF
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Weiterbildung über Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

Bundesländer


Förderung von Weiterbildung durch den Europäischen Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds hat den Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um berufsbezogene Weiterbildung von Arbeitnehmern zu fördern. Da Bildung aber Ländersache ist, gibt es kein bundesweit einheitliches Programm. Im Folgenden sind individuelle Fördermöglichkeiten aufgeführt.


Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck
In Nordrhein-Westfalen gibt es den so genannten Bildungsscheck, mit dem die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung unterstützt. Übernommen werden hierbei die anfallenden Teilnahmegebühren bis zur Hälfte der Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Die Regelung gilt für Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Wie erhalten Sie den Bildungsscheck?
Sie müssen ein Beratungsgespräch mit einer der Beratungsstellen Ihrer Region führen. Die einzelnen Anlaufstellen und weitere Informationen, z. B. wer von der Förderung ausgeschlossen ist, finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de. Telefonisch können Sie auch über die Info-Hotline des Landes NRW: 0180 3100118 (Call NRW) Informationen erhalten.

Ihren Bildungsscheck müssen Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung einreichen! Der Kurs beginnt in dem Moment, in dem Sie Ihr Lehrmaterial (mindestens den Ersten der insgesamt vier Ordner) erhalten haben. Dies gilt auch für den Samstaglehrgang und den Dreimonatskurs, die mit dem Fernstudium (häusliches Durcharbeiten des Lehrmaterials) beginnen. Für die Seminarreihe "Aktuelles Steuerrecht" kann ein Bildungsscheck nicht für den Einzeltag sondern nur für das Abonnement beantragt und eingereicht werden.


Niedersachsen

IWiN-Förderprogramm
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt. Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können. Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.iwin-niedersachsen.de/content/blogsection/5/54/


Hessen

Qualifizierungsschecks fördern Weiterbildung
Das Land Hessen setzt deshalb im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de


Schleswig-Holstein

"Zukunftsprogramm Arbeit"
Mit dem Zukunftsprogramm Arbeit werden in den Jahren 2007 bis 2013 Arbeitsmarktprojekte in Schleswig-Holstein unterstützt . Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln finanziert. Ergänzend zur Kofinanzierung der ESF-Mittel werden Bundesmittel und private Gelder eingesetzt. Damit stehen in Schleswig-Holstein insgesamt rund 288 Millionen Euro zur Förderung der Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung.

Hauptschwerpunkt des Zukunftsprogramms ist die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit. Hier werden fast 60 Prozent der Mittel eingesetzt. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen, die am Übergang von der Schule in den Beruf ansetzen. Ziel ist, die Ausbildungs- und Berufsreife von Jugendlichen in den Abgangsklassen von Haupt- und Förderschulen zu verbessern. Daneben werden Maßnahmen unterstützt, um die Ausbildungsplatzsituation im Land weiter zu fördern.

Mit dem Zukunftsprogramm Arbeit werden auch die Weiterbildung von Beschäftigten, Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen und Qualifizierung von Existenzgründungen gefördert. Darüber hinaus werden innovative Ansätze unterstützt, um den Menschen zu helfen, die nicht ohne weiteres in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.schleswig-holstein.de/MJAE/DE/Arbeitsmarkt/Foerderung/Zukunftsprogramm/ZukunftsprogrammArbeit__node.html


Sachsen

ESF-Richtlinie Berufliche Bildung
Die Förderung "betriebliche und berufliche Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.
Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Förderhöchstsatz
Weiterbildungsmaßnahmen allgemein:
kleine Unternehmen (KMU): 80 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 70 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 60 Prozent der Kosten

Weiterbildungsmaßnahmen spezifisch:
kleine Unternehmen (KMU): 45 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 35 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 25 Prozent der Kosten

zusätzliche Förderung für benachteiligte Arbeitnehmer:
alle Unternehmen: +10 Prozent auf Förderhöchstsatz
Mindesthöhe der Zuwendung: EUR 200

Weitere umfangreiche Informationen finden Sie unter
www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/p_wirtschaft/fp_wirtschaft/detailfp_wi_2431.html


Sachsen-Anhalt

Qualifizierung von Beschäftigten (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG)
Mit dem Programm "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG" fördert das Land die Durchführung betrieblicher Qualifizierungvorhaben und die Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung. Weiterhin werden Qualifizierungsprojekte, die zur bedarfsgerechten und branchenorientierten Fachkräftegewinnung beitragen, unterstützt.

Durch diese Förderung der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung von Beschäftigten sollen Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt erhalten und neu geschaffen werden.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.
Bei großen Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 25% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ib-sachsen-anhalt.de




 
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