Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung -
Bund und Länder unterstützen Sie.

 

NORDRHEIN-WESTFALEN: BILDUNGSSCHECK
 
Förderhöhe: 50% der Seminargebühren (maximal 500 Euro)
 
Das Land NRW fördert mit Mitteln des ESF Weiterbildung. Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck, mit jeweils unterschiedlichen Einschränkungen.

a) Individueller Zugang

Voraussetzungen/Zielgruppe:
Wohnsitz in NRW
zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 € bis max. 40.000 € (bei Zusammenveranlagung: 80.000 €)
Beschäftigte (auch in Elternzeit)
Berufsrückkehrende
Selbständige

Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann maximal ein Bildungsscheck beantragt werden.

b) Betrieblicher Zugang

Voraussetzungen/Zielgruppe:
Beschäftigte in Betriebsstätte in NRW
maximal 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Betrieb

Im Zeitraum von einem Kalenderjahr können maximal 10 Bildungsschecks beantragt werden.
 
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NIEDERSACHSEN: NBANK
 
Förderhöhe: bis zu 50% (mindestens 1.000 Euro, maximal 25 € pro Teilnmahmestunde) der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Voraussetzungen/Zielgruppe:
Beschäftigte in Betriebsstätte in Niedersachsen
Betriebsinhaber von Unternehmen in Niedersachsen (< 50 Beschäftigte)

 
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